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Berliner Energieinstitut

25.01.2016: Energieaudits - BAFA veröffentlicht Benutzerhinweise zur elektronischen Nachweisführung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beginnt mit den Stichprobenkontrollen zur Energieauditpflicht. Große Unternehmen (Nicht-KMU) sind laut Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Dazu hat das BAFA den elektronischen Kommunikationsweg über das Formular "EDL-G ? Nachweisführung für Unternehmen" vorgesehen. Funktionsweise des elektronischen Formulars sowie die zusätzlich hochzuladenden Dokumente werden in den Benutzungshinweisen näher erläutert.

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Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"

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