Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beginnt mit den Stichprobenkontrollen zur Energieauditpflicht. Große Unternehmen (Nicht-KMU) sind laut Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Dazu hat das BAFA den elektronischen Kommunikationsweg über das Formular "EDL-G ? Nachweisführung für Unternehmen" vorgesehen. Funktionsweise des elektronischen Formulars sowie die zusätzlich hochzuladenden Dokumente werden in den Benutzungshinweisen näher erläutert.
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"