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Berliner Energieinstitut

Ab Oktober 2017 gilt die ISO 50003 und damit die Verpflichtung zur Verbesserung der Energieeffizienz

Ab Oktober 2017 müssen Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben oder dies planen, die kontinuierliche Verbesserung ihrer Energieeffizienz nachweisen. „Die Bestätigung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig“. So heißt es in der ab Oktober 2017 geltenden DIN ISO 50003:2016-11, Kapitel 5.9. Der Titel der neuen Norm lautet dementsprechend "Energiemanagementsysteme – Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren (ISO 50003:2014)".
Für Energieberater, die ein Unternehmen bei der Einführung der ISO 50001 begleiten sowie für Zertifizierer heißt das, dass sie die fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz kontrollieren und nachweisen müssen.

 

Im Kapitel Anwendungsbereich der ISO 50003 heißt es entsprechend: "Diese Internationale Norm legt Anforderungen an die Kompetenz, Folgerichtigkeit und Unparteilichkeit bei der Auditierung und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen (EnMS) für Stellen fest, die solche Dienstleistungen bereitstellen. Um die Wirksamkeit der Auditierung von EnMS sicherzustellen, behandelt diese Internationale Norm den Prozess der Auditierung, Kompetenzanforderungen an das Personal, welches am Zertifizierungsprozess für Energiemanagementsysteme beteiligt ist, die Dauer von Audits und Stichprobenprüfungen an mehreren Standorten.".

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