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Berliner Energieinstitut

 

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40, 40 Erneuerbare Energien (EE) und die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus sind nicht mehr beantragbar. Gefördert wird nur die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH). Seit dem 20.04.2022 werden im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

- Fördersätze NH-Klasse 12,5 % halbiert

-nur noch Tilgungszuschuss, kein Zuschuss mehr

-nur noch EH40 NH (Nachhaltigkeitsklasse)

-keine Förderung mehr von Gasheizungen

ACHTUNG Ausnahmen für Betroffene der Flutkatastrophe 2021!!!

Bis zum 30.06.2022 haben Betroffene der Flutkatastrophe 2021 die Möglichkeit, die BEG-Förderung für ein Effizienzhaus 55 zu beantragen. Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses - 55, 55 EE oder 55 NH gemäß den Technischen Mindestanforderungen in der Anlage erreichen, einschließlich der Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz

Ausnahme für Bauten im Flutgebiet betreffen den Vorhabensbeginn: Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden. Das heißt, auch wenn der Wiederaufbau schon angelaufen ist und z. B. Handwerker damit beauftragt wurden, kann immer noch eine Förderung beantragt werden. Der Förderantrag für die BEG muss bis zum 31.07.2023 gestellt werden.

Ebenso kan die BEG mit anderen öffentlichen Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden („Aufbauhilfe“) kombiniert werden.

 

Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude

  • Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs (Qp) und des Mittelwerts des Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen nach geltender Fassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) und der anzuwendenden Fassung der DIN V 18599
  • Bei gemischt genutzten Wohngebäuden (überwiegende Wohnnutzung) kann ein nicht-wohnwirtschaftlich genutzter Teil getrennt bilanziert und als Effizienzgebäude nachgewiesen werden, wenn der Flächenanteil der Nichtwohnnutzung an der gesamten Nutzfläche des Gebäudes mehr als 10% beträgt.
  • Erstellung eines Lüftungskonzepts
  • Hydraulischer Abgleich bei wassergeführten Wärme- oder Kälteversorgungsanlagen
  • Volumenstromabgleich bei raumluftechnischen Anlagen
  • EE-Paket: Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzgebäudes zu mind. 55 % durch erneuerbarer Energie gedeckt
  • NH-Paket: Nachhaltigkeitszertifizierung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle; Bestätigung der Anforderungserfüllung des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“

 

Unsere Leistungen für Sie - Effizienzhaus

Der Energieeffizienz-Experte / die Energieeffizienzexpertin muss beim Neubau eines Effizienzhauses oder bei der energetischen Sanierung zum Effizienzhaus mindestens folgende Leistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (zum Beispiel Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Energieeffizienz-Experte im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen.

  • Energetisches Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik erstellen
  • Effizienzhaus-Berechnung erstellen
  • Einsparungen des Jahres-Primärenergiebedarfs, des Endenergiebedarfs und der CO2– und Treibhausgas-Reduktion berechnen
  • Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept erstellen
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erstellen
  • Lüftungskonzept erstellen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren
  • Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken (anhand von Angeboten oder Kostenschätzung)
  • Die "Bestätigung zum Antrag" für den geplanten Effizienzhaus-Standard erstellen
  • Bei Ausschreibung beziehungsweise Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Über- einstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
  • Die für den Effizienzhaus-Nachweis relevanten Gebäudeparameter hinsichtlich des baulichen Wärmeschutzes und der Anlagentechnik den Fachplanern beziehungsweise den ausführenden Unternehmen übergeben
  • Eine für das Vorhaben angemessene Anzahl von Baustellenbegehungen durchführen (mindestens eine), zur Sichtprüfung der im Effizienzhaus-Nachweis berücksichtigten energetischen Maßnahmen und deren Parameter
  • Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den in der Effizienzhaus-Berechnung berücksichtigten energetischen Maßnahmen prüfen
  • Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen, soweit für den Effizienzhaus-Nachweis relevant
  • Die Einregulierung der energetischen Anlagentechnik prüfen, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen
  • Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (technische Einweisung des Bauherrn)
  • Die energetische Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren sowie die Dokumentation an den Bauherrn übergeben (siehe Abschnitt oben: Notwendige Nachweise und Dokumente für ein Effizienzhaus).
  • Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus: Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der im Rahmen der BEG WG förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren
  • Die "Bestätigung nach Durchführung" für den umgesetzten Effizienzhaus-Standard erstellen
  • Den Bauherrn hinsichtlich des Einsatzes zukunftssicherer Kältemittel gem. AMEV Kälte 2017 bei Einsatz von Wärmepumpen und Kältemaschinen beraten

 

Konditionen für die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Effizienzgebäude Zuschuss in % Zuschuss in Euro
Effizienzgebäude 40 / 40 EE oder 40 NH 45 % / 50 % Bis zu 13,5 Mio. Euro / 15 Mio. Euro
Effizienzgebäude 55 / 55 EE oder 55 NH 40 % / 45 % Bis zu 12 Mio. Euro / 13,5 Mio. Euro
Effizienzgebäude 70 / 70 EE oder 70 NH 35 % / 40 % Bis zu 10,5 Mio. Euro /12 Mio. Euro
Effizienzgebäude 100 / 100 EE oder 100 NH 27,5 % / 32,5 % Bis zu 8,25 Mio. Euro / 9,75 Mio. Euro
Effizienzgebäude Denkmal / Denkmal EE oder Denkmal NH 25 % / 30 % Bis zu 7,5 Mio. Euro / 9 Mio. Euro

 

Konditionen für den Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes

Effizienzgebäude Zuschuss in % Zuschuss in Euro
Effizienzgebäude 40 / 40 EE oder 40 NH 22 % / 22,5 % Bis zu 6 Mio. Euro / 6,75 Mio. Euro
Effizienzgebäude 55 / 55 EE oder 55 NH 15 % / 17,5 % Bis zu 4,5 Mio. Euro / 5,25 Mio. Euro
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